Simson ohne Papiere – was ist zu tun?
Wer eine Simson ohne Papiere besitzt, sollte die Fahrzeugdaten zeitnah klären, um eine legale Nutzung im Straßenverkehr sicherzustellen.
Zunächst müssen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Motornummer geprüft werden. Anschließend empfiehlt sich eine Diebstahlprüfung über Polizei oder Fahndungsportale.
Ist das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet, kann ein neuer Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beantragt werden.
In der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder das zuständige Straßenverkehrsamt.
Dafür wird ein Kaufvertrag oder Besitznachweis benötigt. Alte DDR-Papiere sind häufig noch gültig und können als Grundlage für neue Dokumente dienen.
Bei technischen Änderungen, etwa einem Rahmentausch, ist Vorsicht geboten: Nur ein originaler oder baugleicher Rahmen erhält in der Regel die 60-km/h-Zulassung der Simson. Gegebenenfalls ist eine Einzelabnahme erforderlich.
Fazit: Mit korrekten Unterlagen, ABE und ggf. technischer Abnahme lässt sich ein Moped auch ohne ursprüngliche Papiere legal weiterfahren.
Vorbereitung & Prüfung
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Fahrzeugdaten sichern: Finden Sie die FIN am Rahmen und die Motornummer. Prüfen Sie, ob das Typenschild noch vorhanden ist.
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Diebstahl prüfen: Wichtig: Prüfen Sie bei der Polizei, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.
Bei Diebstahl sofort der Polizei melden. -
Besitznachweis: Ein Kaufvertrag oder ein anderer Nachweis, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind, ist für den Antrag unerlässlich
Antrag beim KBA (für DDR-Fahrzeuge)
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Online-Portal: Nutzen Sie die Webseite des KBA (oft über BundID-Konto) für den Antrag auf eine neue Betriebserlaubnis (ABE).
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Daten eingeben: Geben Sie Ihre Kontaktdaten, die genauen Fahrzeugdaten (Typ, Baujahr, FIN) und Details zu Umbauten (Zündung, Blinker, etc.) ein.
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Fotos hochladen: Machen Sie Fotos von Front, Seiten (links/rechts), FIN und Typenschild.
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Kosten & Versand: Bezahlen Sie die Gebühr (ca. 26-30 €) online. Die Papiere werden per Nachnahme zugestellt, stellen Sie also sicher, dass jemand die Annahme regelt.
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Wichtig für Reimporte: Anträge für sogenannte "Ungarn-Mopeds" (oft mit "CM 50 ccm"-Schild) sind beim KBA nicht erfolgreich; hier ist der TÜV/DEKRA-Weg nötig.
Einzelbetriebserlaubnis (TÜV-Abnahme/DEKRA)
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Bei ausländischen Reimporten (Ungarn-Mopeds), wenn das KBA ablehnt oder Hersteller nicht mehr existieren.
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Vorgehen: Sie müssen mit dem Fahrzeug zu einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, KÜS). Dort erfolgt dann die TÜV-Abnahme wobei das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit und Konformität geprüft wird.
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Kosten: Dieser Weg ist teurer (ca 170 - 200 Euro), da eine vollständige technische Abnahme erfolgt.
Zulassung / Neuzulassung
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Versicherung: Nach Erhalt der neuen Papiere müssen Sie das Moped versichern.
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Zulassungsstelle: Mit Versicherungsnachweis und den neuen Papieren können Sie das Moped bei der Zulassungsstelle anmelden und Kennzeichen beantragen.
Sind die alten DDR-Papiere weiterhin gültig?
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Die originalen DDR-Fahrzeugpapiere können weiterhin gültig sein, allerdings kann es sein, dass Sie diese in die aktuell gültigen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II umschreiben lassen müssen. Um sicherzugehen, sollten Sie sich an Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt wenden und nachfragen, ob Ihre DDR-Papiere noch anerkannt werden.
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Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht umgeschrieben wurde, kann das Straßenverkehrsamt die DDR-Papiere als Grundlage für die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen nutzen. Dazu müssen Sie möglicherweise eine Hauptuntersuchung (HU) und ggf. eine Abgasuntersuchung (AU) durchführen lassen, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
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Es ist wichtig, dass Sie die Umschreibung auf die aktuellen Fahrzeugpapiere durchführen, um mögliche Probleme oder Bußgelder zu vermeiden. Die aktuellen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind EU-weit standardisiert und erleichtern den Nachweis der Fahrzeugdaten und des Fahrzeugbesitzes.